Lösung zu unserem Mini-Quiz *

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1. Muss ich auch dann Grundstückgewinnsteuer zahlen, wenn ich die Immobilie geerbt habe?

Ja
Erklärung: Die Grundstückgewinnsteuer fällt nicht beim Erben, sondern erst beim Verkauf der geerbten Immobilie an – auch wenn du sie ursprünglich unentgeltlich erhalten hast.

2. Reicht ein Grundbuchauszug aus, um die Eigentumsverhältnisse vollständig zu klären?

Nein
Erklärung: Der Grundbuchauszug zeigt den Eigentümer, aber nicht immer alle relevanten Rechte und Pflichten (z. B. Dienstbarkeiten, Wohnrechte, Erbteilungen). Eine vollständige Grundbuchabklärung oder Beratung ist ratsam.

3. Muss ich dem Käufer bekannte, aber nicht sichtbare Mängel mitteilen?

Ja
Erklärung: Du bist verpflichtet, dem Käufer alle dir bekannten wesentlichen Mängel zu offenbaren – auch wenn sie nicht sichtbar sind. Sonst droht Haftung wegen arglistiger Täuschung.

4. Kann ich den Verkauf stoppen, auch wenn bereits eine Einigung mit dem Käufer erzielt wurde?

Nein, nicht ohne Weiteres
Erklärung: Ein Handschlag oder mündliche Einigung allein ist noch nicht rechtsverbindlich (es braucht einen schriftlichen, notariellen Kaufvertrag). Aber moralisch und unter Umständen rechtlich (bei z. B. Schadensersatzforderungen) kann es Konsequenzen geben.

5. Bin ich wirklich objektiv und verhandlungssicher – wenn es um mein eigenes Zuhause geht?

Nein (meistens nicht)
Erklärung: Emotionale Bindung und mangelnde Marktkenntnis führen oft zu unrealistischen Preisvorstellungen oder unsicheren Verhandlungen. Ein neutraler Profi bringt Klarheit und stärkt die Verhandlungsposition.